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Ein Pensionsfond ist eine vom Arbeitgeber unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die zur Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitnehmers dient.
Die Pensionsfonds werden vom Bundesamt für Finanzdienstleistungen beaufsichtigt und können von mehreren Arbeitgebern genutzt werden. Arbeitgeber haben das Recht, das investierte Vermögen von einer Pensionskasse abzuziehen und auf eine andere zu übertragen.
Als Arbeitnehmer hat man gegenüber dem Pensionsfond nur Ansprüche in Höhe des in dem Pensionsfond zur Verfügung stehenden Vermögens.
Pensionsfonds geben keine Garantie über bestimmte Leistungen.
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