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Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. Meist existiert sie in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH.
Sollte ein Arbeitgeberwechsel stattfinden, so kann das bereits angelegte Kapital nicht einfach auf eine andere Kasse übertragen werden, das dies steuerschädlich wäre.
Einzige Möglichkeit ist, dass der neue Arbeitnehmer Mitglied in der Unterstützungskasse wird bzw. bereits ist.
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