|
Ab dem 31. Dezember 2010 gilt wieder die alte Rechtsgrundlage, die bereits vor der Gesundheitsreform 2007 galt: Angestellte und Arbeitnehmer können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Gehalt im Vorjahr oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Mit dem Wegfall der Drei-Jahres-Regelung können nun also Angestellte wieder schneller in die PKV wechseln.
Zusätzlich wurde die Versicherungspflichtgrenze herabgesetzt.
Im Jahr 2010 lag sie bei 49.950 Euro. Im Jahr 2011 liegt sie bei 49.500 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, ab welchem steuerpflichtigen Bruttogehalt ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist und stattdessen in die private Krankenversicherung wechseln darf.
Dabei ist entscheidend, dass das Gehalt im Laufe eines Jahres und nicht innerhalb eines Kalenderjahres die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Wer also im Laufe eines Jahres eine Gehaltserhöhung bekommt, die fortan über der Grenze liegen wird, der kann bereits im nächsten Jahr in die PKV wechseln.
|