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Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts in den Riester-Vertrag einzahlen, abzüglich der jeweils erhaltenen Zulagen.
Die staatliche Förderung steigt parallel zu den freiwilligen Beiträgen bis 2008 in Zwei-Jahres-Schritten an.
Eine Kinderzulage bekommt die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehegatten wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag der Frau überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen, kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des Mannes gutgeschrieben werden.
Ein Rechenbeispiel (ab 2008):
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000 €.
Seine Frau ist nicht berufstätig und daher nicht selbst sozialversicherungspflichtig.
Spart das Paar insgesamt (Eigenbeitrag + Zulagen) die erforderlichen 4 % (= 1200 €), erhält es vom Staat Zulagen von insgesamt 678 € (2 x 154 € für Mann und Frau + 2 x 185 € für die Kinder).
Der Eigenbeitrag liegt bei nur 522 € (1.200 € - 678 €). Die Zulage macht also mehr als die Hälfte der Sparsumme aus.
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