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Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig, ab 2005 bis zu 60%, dann kontinuierlich jährlich 2% steigend. (Interessant als Steuerspamodell für Selbstständige und Besserverdiener)
Sonderzahlungen und Beitragsänderungen sind jederzeit möglich. Die Basis-Rente passt sich so allen Lebenslagen an.
Eine Basis-Rente ist vor Rentenbeginn vor einer Pfändung geschützt. Sie wird auch beim Arbeitslosengeld II (Hartz 4) nicht angerechnet.
(Interessant für Arbeitslose und Hartz4-gefährdete Personen)
In der Regel wird schon heute eine feststehende Rentenmindesthöhe garantiert.
Bei Tod wird bei guten Anbietern eine Hinterbliebenen-Leistung an den Ehegatten oder bei Ledigen an kindergeldberechtigte Kinder als Rente gezahlt.
Die Sparbeiträge können i.d.R wahlweise klassisch oder auch fondsgebunden angelegt werden.
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